Medizinische Themen  Mammografie-Screening

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Seit Jahresbeginn 2006 wird allen Frauen zwischen 50 und 69 Jahren ein Mammografie-Screening (englisch für: „Reihenuntersuchung ohne Krankheitsverdacht“) angeboten. Nach den Daten der Einwohnermeldeämter werden alle berechtigten Frauen zu einem bestimmten Termin zu einem für jede Region allein zuständigen Zentrum eingeladen. Dabei bleibt unberücksichtigt, ob kürzlich bereits eine Mammografie erfolgt ist oder eine wegen einer Veränderung in der Brust regelmäßig durchgeführt wird.

Beim Screening werden Standard-Aufnahmen ohne Arztkontakt, ohne Tastuntersuchung und ohne Ultraschalluntersuchung angefertigt und von speziell ausgebildeten Ärzten nachträglich befundet.

Auffällige Befunde werden bei einem 2. Termin weiter abgeklärt, zu dem die Pat. wieder schriftlich eingeladen wird. Wird dort der Verdacht auf einen bösartigen Tumor erhoben, erfolgt die weitere Klärung bis hin zur Einweisung in ein Krankenhaus zur Operation durch das Zentrum, der behandelnde Frauenarzt wird erst nachher- und auch nur auf ausdrücklichen Wunsch der Patientin später über das Ergebnis unterrichtet.

Zu diesem Screening ist keine Überweisung erforderlich, gesetzl. Versicherten entstehen keine Kosten – Privatpatientinnen erhalten allerdings eine Rechnung.

Die Altersbeschränkung auf 50-69 Jahre folgt wirtschaftlichen Überlegungen, da zwar auch in jüngerem bzw. höherem Alter Brustkrebsfälle vorkommen, aber eine Untersuchung aller Frauen dieser Altersgruppen scheinbar zu teuer im Verhältnis zu den durch unentdeckte Krebsfälle verursachten Kosten würde.

Befürworter des Screenings gehen davon aus, daß die Sterblichkeit an Brustkrebs von 3 / 1000 auf 2 /1000 gesenkt werden kann an, dazu wäre allerdings die Teilnahme von mindestens 70% aller Berechtigten notwendig.

Daß die kombinierte Untersuchung der Tastuntersuchung durch einen Arzt, Ultraschall der Brustdrüsen und Mammografie deutlich bessere Resultate erzielt als die alleinige Mammografie, gilt als sicher. Insofern kann die Teilnahme am Screening einer Privatpatientin, die bisher die o.g. vollständige Untersuchung in Anspruch genommen hat, bei den nur geringgradig niedrigeren Kosten, die ihr beim Screening entstehen, kaum empfohlen werden.

Gesetzlich versicherte Frauen waren in der Vergangenheit oft durch ihre Frauenärzte zu Vorsorge-Mammografien (incl. Ultraschall und Tastuntersuchung) per Überweisung geschickt worden. Dies ist nur noch bei konkretem Krankheitsverdacht möglich, da im Gegensatz zum aus Steuermitteln finanzierten Screening im Falle der Überweisung ja Kosten für die Krankenkassen entstünden, die den Arzt in Haftung nehmen können.

Für Frauen unter 50 und über 69 Jahren ohne Verdacht auf Brustkrebs droht ebenfalls diese Strafe für den Frauenarzt, da für diese Patientinnen eine Vorsorge-Mammografie nicht vorgesehen ist.

Was tun?

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Stand: 02/2011 Sdiese Seite ausdrucken