Medizinische Themen  Stammzellen-Einlagerung aus Nabelschnurblut

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Im Nabelschnurblut eines Neugeborenen sind zahlreiche sog. "Stammzellen". Diese besitzen noch die Fähigkeit, zu verschiedenen Zelltypen (z.B. Leber-, Blut-, Knochenzelle) auszureifen - sie sind also eine Art Zellreserve für dieses Kind für den Rest seines Lebens. Normalerweise wird dieses wertvolle Gut mit dem Mutterkuchen nach der Entbindung weggeworfen!

Die moderne Medizin ist bereits heute in der Lage, diese Stammzellen zur Eneurung des blutblidenden Knochenmarks nach Chemotherapie bei Leukaämie zu verwenden. In über 1000 Fällen (Stand: Anfang 2002) weltweit wurde dies bereits durchgeführt, wenn auch fast nie für das Kind, aus dessen Nabelschnur die Zellen stammen, da erst seit 1997 Nabelschnurblut als "Eigenreserve" eingelagert wird und erst wenige dieser Kinder durch die Behandlung einer Krankheit davon profitierten.

Falls ein Mensch, dessen Nabelschnur-Stammzellen für die Zukunft erhalten werden können, später einmal nach einer Chenotherapie neue Knochenmarkszellen bräuchte, würde er keinen Knochenmarkspender benötigen - er könnte einfach seine eigenen Stammzellen nach entsprechender Ausreifung zu Knochenmark-Zellen zurückbekommen! (Ausnahme: Nach einer Leukämie wäre dies nicht möglich, da die eignen Stammzellen die gleiche Anlage zur Leukämie tragen könnten)

Gleiches gilt in der Zukunft evtl. für eine benötigte neue Niere, eine Leber, ein Ohr sowie zur "Reparatur" beschädigter Organe., falls es in naher Zukunft gelingt, Stammzellen zu vermehren und zur gezielten Ausreifung zu bestimmten Organen anzuregen.

Der einzige Weg, ohne solche Nabelschnur-Stammzellen später zu "maßgeschneiderten" neuen Organen zu kommen (die nicht abgestossen werden), besteht zur Zeit in Form des "embryonalen Klonens": Dabei wird einer Eizelle ein Zellkern des Erkrankten eingepflanzt, der nach Entwicklung im Mutterleib entstandene Embryo ist genetisch identisch mit dem Zellkern-Spender und dient als "Stammzellen-Bank". Diese Vorstellung ist für viele ethisch nicht akzeptabel, das embryonale Klonen in Deutschland derzeit auch ausserhalb bestimmter Forschungsvorhaben gesetzlich verboten!

Wieviel einfacher und unbedenklicher ist da die Möglichkeiten, dem Neugeborenen eine "Reserve" eigener Stammzellen anzulegen, die ihm später einmal das Leben retten können - und das ist bereits heute möglich und gesetzlich erlaubt!

Die Firma "vita34" in Leipzig lagert das bei der Geburt "gerettete" Nabelschnurblut des Kindes für bis zu 99 Jahre bei -192 Grad Celsius ein, wenn vor der Entbindung ein entsprechender Vertrag geschlossen wurde und das erforderliche Blutentnahme-Set mit in die Entbindungsklinik genommen wird. Von da aus wird es per Eilkurier nach Leipzig gebracht und zum evtl. späteren Gebrauch gelagert . Vor der Volljährigkeit des Kindes hat die Mutter die alleinige Verfügungsgewalt.

Die Kosten sind mit € 1799,75.- (bei Einlagerung über 20 Jahre) bzw. € 3103,54.- (bei Einlagerung über 99 Jahre) nicht gering, aber sicher eine erwägenswerte Alternative zu sonstigen "Kapitalanlagen", die Eltern oder Großeltern einem neugeborenen Familienmitglied zu seiner Geburt schenken! Das heute kaum erkannbar ist, was man damit später medizinisch machen kann, darf nicht verschwiegen werden. Wenn Sie mehr dazu wissen wollen, sprechen Sie Ihren Frauenarzt an. Er hilft Ihnen gerne.

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Stand: 02/2011 Sdiese Seite ausdrucken