Medizinische Themen  Sexuell übertragene Krankheiten  HPV

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HPV sind "Warzenviren, von denen über 100 Unterarten bekannt sind. Die meisten dieser Unterarten verursachen harmlose, wenn auch lästige Hautwarzen (z.B. HPV 1an den Füssen nach dem Besuch öffentlicher Bäder), einige Unterarten (z.B. HPV 6 und 11) Feigwarzen an den Genitalien.

Am bedrohlichsten sind diejenigen Unterarten, die Gebärmutterhalskrebs auslösen können (HPV 16, 18, 31-35, 51-52).

In der überwiegenden Mehrzahl der Krebsvorstufen am Gebärmutterhals läßt sich die Erbinformation (DNS) dieser HPV-Typen finden - andererseits scheint eine (z.B. genetisch bedingte) Abwehrschwäche der einzelnen Frau neben dem Virusbefall eine weitere notwendige Bedingung bei der Entstehung des Gebärmutterhalskrebses zu sein.

Auch bei Patientinnen mit AIDS oder anderen Immunschwäche-Erkrankungen verläuft die zunehmende Entartung der befallenen Zellen am Gebärmutterhals deutlich rascher und bösartiger als bei Gesunden.

Der im Rahmen der Krebsvorsorge durchgeführte Abstrich von Muttermund und Gebärmutterhals weist bei korrekter Entnahme und Befundung zwar nicht die Viren, aber die durch sie hervorgerufenen Zellveränderungen zuverlässig nach.

Da zwischen Infektion und Entstehung von Gebärmutterhalskrebs-Vorstufen Monate bis zumeist Jahre vergehen und die Mehrzahl leichter Krebsvorstufen durch den Eingriff der Körperabwehr wieder von alleine ausheilt, wird das Problem dadurch rechtzeitig erkannt und kann durch engmaschige Kontrollen überwacht werden.

Der Frauenarzt kann durch Lupenvergrößerung (= Kolposkopie) des Muttermundes verdächtige Stellen aufspüren (d.h. die befallenen Region identifizieren) und durch Entnahme winziger Gewebsproben (=Histologie) genauen Aufschluß über das Stadium erhalten, die die Verdachtsdiagnose des Abstriches (=Zytologie) erhärten bzw. ergänzen.

Wenn fortgeschrittene Krebsvorstufen nachgewiesen werden, ist eine Spontanheilung nicht mehr wahrscheinlich und das befallenen Gewebe muss operativ entfernt werden.

Bei dieser Konisation genannten Operation wird ein kegelförmiger Gewebsbezirk aus dem Gebärmutterhals entnommen, dessen Schnittränder im Gesunden liegen müssen.

Dies kann mit dem Skalpell, Elektroschlingen oder einem Laser geschehen. Jedenfalls ist das Ziel eine vollständige Entfernung der Krebsvorstufe bei gleichzeitig möglichst geringem Gewebsverlust am Gebärmutterhals, um den "Verschlussapparat" der Gebärmutter (im Falle späterer Schwangerschaft) nicht unnötig zu schwächen und spätere Frühgeburten zu vermeiden.

Obwohl dabei nicht alle Viren aus dem Körper der befallenen Frau entfernt werden, sind Rezidive (Rückfälle) sehr selten, was daran liegen mag, daß der Körper mit der verbleibenden geringen Virenzahl fertig wird. Jedenfalls sind Frauen, die eine Konisation bekommen haben, regelmäßige Nachuntersuchungen dringend zu empfehlen!

Eine direkte Bekämpfung des Virus (wie die Antibiotika gegen Bakterien) ist derzeit unmöglich.

Die Untersuchung von Abstriche auf HPV-DNS (= HPV-Hybridisierung mittels PCR) ersetzt einen sorgfältigen Krebsvorsorge-Abstrich keinesfalls, da ein kleiner Teil der Gebärmutterhalskrebse auch ohne Virusnachweis entsteht und anderseits der alleinige Nachweis von HPV-DNS noch keinesfalls bedeutet, daß Krebsvorstufen entstehen müssen.

Schätzungsweise 30% der sexuell aktiven Frauen haben irgendwann Kontakt zu HPV, nur ein Bruchteil von Ihnen bekommt eine Krebsvorstufe!

Somit ist die HPV-Hybridisierung als Massen-Suchtest nicht geeignet, dagegen stellt sie eine wertvolle Zusatzinformation bei auffälligem Abstrich dar, wenn es gilt, die Aussichten einer Spontanheilung gegen den Entschluss zur Konisation abzuwägen (z.B. macht der Nachweis von HPV 16 oder 18 eine Spontanheilung weniger wahrscheinlich, der ausschließliche Nachweis "harmloserer" Unterarten dagegen schon).

Ein HPV-Abstrich ohne medizinische Indikation wird von den gesetzl. Krankenkassen nicht finanziert und muss daher als IGEL-Leistung selbst bezahlt werden.

Seit Oktober 2006 ist eine erste Impfung gegen HPV verfügbar, eine weitere ist für ab Frühjahr 2007 zugelassen. Sie weisen eine hohe Sicherheit auf und wird idealerweise jungen Mädchen gegeben, bevor es zu potentiell infektiösen Sexualkontakten kommt.

Die Kosten der Impfung werden nicht von den Krankenkassen übernommen, sind also selbst zu tragen.

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Stand: 02/2011 diese Seite ausdrucken