Medizinische Themen  Sexuell übertragene Krankheiten  Chlamydien

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Chlamydien sind winzige (im Lichtmikroskop unsichtbare!) Erreger, die sich ausschließlich den befallenen Zellen des Erkrankten vermehren können. Sie befallen die Schleimhäute der oberen Geschlechtsorgane (Gebärmutterhals, -höhle, Eileiter) sowie der Harnwege und verursachen meist nur geringe Beschwerden wie einen leichten Ausfluß aus dem Muttermund (den die betroffene Frau nicht sehen kann, bevor er mit dem üblichen Scheidensekret vermischt zu Tage tritt), Brennen beim Wasserlassen, dumpfe Schmerzen im Unterleib und Kontaktblutungen am Muttermund (besonders bei Berührung, z.B. Verkehr), und eine entzündlich Rötung des Muttermundes (die ebenfalls nur der Frauenarzt sehen kann).

Es wird geschätzt, daß in Deutschland 2-8% der sexuell aktiven Frauen (15-25 Jahre alt) befallen sind, nach jüngeren Studien ist die Quote bei Männern eher noch höher!

Die Übertragung von Mensch zu Mensch geschieht ausschließlich durch Geschlechtsverkehr (einzige Ausnahme: Infektion des Neugeborenen im Geburtskanal der infizierten Mutter).

Die schleichende chronische Entzündung führt zur narbigen Zerstörung der Eileiter, die Folge sind dann oft Unfruchtbarkeit bzw. Eileiterschwangerschaften. Später drohende dann Befall der Bauchhöhle, der Leber sowie verschiedener Gelenke, wenn es erst einmal zur Streuung über die Blutbahn gekommen ist.

Der Nachweis ist äußerst schwierig, im Mikroskop wegen der Winzigkeit der Erreger unmöglich.

Einfache Antigentests sind nicht sicher genug, die aufwendigen Verfahren wie Zellkultur oder Verfahren zum Nachweis der Erbinformation des Erregers (PCR=Polymerase-Ketten-Reaktion oder LCR=Ligase-Ketten-Reaktion) zwar sehr zuverlässig, aber für den Masseneinsatz als Suchtest zu teuer.

Der Bluttest auf Antikörper gegen Chlamydien dagegen ist wertlos, da sie selbst nach ausgeheilter Erkrankung meist lebenslänglich nachweisbar bleiben und ausserdem auch andere (ungefährliche) Chlamydienarten zur Bildung solcher Antikörper führen können.

Ist eine Erkrankung nachgewiesen, muss der Patient wie auch sämtliche bekannten Sexualpartner antibiotisch behandelt werden, anschließend ist durch Kontrolluntersuchungen mit maximaler Sicherheit (z.B. PCR oder LCR) die Ausheilung zu beweisen!

Ein Chlamydientest außerhalb der Schwangerschaft ohne Krankheitsverdacht muss als IGEL-Leistung selbst bezahlt werden.

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Stand: 02/2011 diese Seite ausdrucken