Medizinische Themen  Der Krebsvorsorgeabstrich

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Der Krebsvorsorgeabstrich ist eine Suchmethode zur Aufdeckung von Zellveränderungen in der Scheide und im Bereich des Gebärmutterhalses und dient damit der Früh- und Vorstufen-Diagnostik des Gebärmutterhalskrebses.

Bei der einmal im Jahr stattfindenden Krebsvorsorgeuntersuchung nimmt Ihr Frauenarzt unter anderem, neben der sehr genauen Betrachtung der Oberfläche der Scheide und des Muttermundes unter Lupenvergrößerung (Kolposkopie) Zellabstriche aus der Scheide, der Oberfläche des Muttermundes und dem Gebärmutterhalskanal ab. Diese Abstriche werden dann nach einer besonderen Färbemethode, die um 1923 in den USA von PAPANICOLAOU entwickelt wurde gefärbt und anschließend mikroskopisch von einem erfahrenen Zytologen begutachtet.

Je nach Färbeverhalten der Zellen wird der Abstrich einer bestimmten Kategorie einer Einteilung nach PAPANICOLAOU zugeordnet, die in der medizinischen Umgangssprache mit Pap. abgekürzt werden. Es existieren fünf Kategorien bezeichnet mit den römischen Ziffern I bis V:

Darüberhinaus wird eine Aussage zur hormonellen Ausreifung der gefärbten Zellen als Zeichen der Östrogenversorgung der betreffenden Frau getroffen (sog. Proliferationsgrad)

Neben dieser Routineuntersuchung besteht die Möglichkeit einer weiteren Untersuchung, die die diagnostische Sicherheit des Krebsvorsorgeabstrichs noch einmal deutlich erhöht: der HPV Abstrich.

Hinter dem Kürzel HPV verbirgt sich der englische Begriff "human papilloma virus". Dabei wird der Zellabstrich zusätzlich auf eine möglichen Befall der Zellen mit dem menschlichen Papillomavirus untersucht. Von diesen Papillomaviren existieren bestimmte Unterformen, die nachweislich mit einem erhöhtem Zellentartungsrisiko einhergehen. Können diese Unterformen nachgewiesen werden, besteht je nach Befall der Zellen ein mehr oder weniger hohes Entartungsrisiko. Dies kann dazu führen, daß die Untersuchungsintervalle kürzer sein müssen. In einzelnen Fällen muß sogar eine operative Behandlung abgestrebt werden.

Diese sehr sinnvolle Zusatzuntersuchung wird von den Krankenkassen im Rahmen der normalen Krebsvorsorgeuntersuchung nicht bezahlt, kann aber im Rahmen des IGEL Kataloges von Ihnen bei uns angefordert werden.

Auffälligkeiten des Pap.-Ergebnisses und ihre Bedeutung:

Die Beurteilbarkeit des Abstriches durch den Zytologen wird durch zahlreiche Faktoren beeinflusst. Zum Teil sind diese technisch bedingt und nicht ganz vermeidbar:

Abgestossene Zellen, Schleimbeimengungen und Blutkörperchen "verunreinigen" die zu beurteilenden Zellen des Gebärmuttermundes und -halses. Trotz sorgfältiger Entnahmetechnik werden oft mehrere Lagen von Zellen übereinandergeschichtet auf den Objektträger aufgebracht. Dadurch kann - im ungünstigsten Fall - eine Krebsvorstufe übersehen werden. Solch technische Probleme sind sicher vermeidbar mit dem ThinPrep-Test, da hier die gewonnen Zellen in Flüssigkeit gelöst, nach Zentrifugation von Verunreinigungen befreit und in einer dünnen Schicht auf den Objektträger aufgetragen werden. Dieses Vorgehen ist deutlich arbeitsintensiver für den abnehmenden Frauenarzt wie den beurteilenden Zytologen, die entstehenden Kosten sind als IGEL-Leistung von der Patientin selbst zu tragen.

Nicht jede Auffälligkeit bedeutet Krebsvorstufe oder Schlimmeres!

Die Beurteilbarkeit des Abstriches durch den Zytologen wird durch zahlreiche Faktoren beeinflusst.

Entzündliche Veränderungen von Scheide und Gebärmutterhalskanal durch Bakterien, Pilze, Chlamydien etc. können ebenso eine Abstrich-Wiederholung nach Behebung der Störung erforderlich machen wie ein ausgeprägter Hormonmangel.

In solchen Fällen wird der Zytologe einen Pap. IIw (w = Wiederholung), d.h. prinzipiell unverdächtig, aber nach Behandlung kontrollbedürftig, vergeben.

Je nach Befund kann nach Entzündungsbehandlung, örtlicher Östrogenanwendung oder einfachem Abwarten einiger Wochen ein unauffälliger Pap.-Befund erhoben werden.

Besteht dagegen der Verdacht auf eine sich entwickelnde beginnende Entartung (Dysplasie), wird ein Pap. IIID (D = Dysplasie) dies ausdrücken.

Keinesfalls besteht hier gleich Verdacht auf echten Gebärmutterhalskrebs – vielmehr bilden sich die meisten solcher Vorstufen unter dem Einfluß des Immunsystems der Frau spontan zurück oder verschlimmern sich nur sehr langsam, so daß Zeit zur Beobachtung bleibt.

Einmal gewarnt, wird Ihr Frauenarzt durch besonders engmaschige Kontrollen, evtl. ergänzt durch Entnahmen winziger Gewebsproben vom Muttermund, dem Krankheitsgeschehen folgen und im Bedarfsfalle einschreiten können.

Ist das Ergebnis ein Pap. IVa, ist eine weitergehende Krebsvorstufe wahrscheinlich, eine sichere Klärungdurch Operation geboten.

Problematisch ist eine Beurteilung nach Pap. III.: Hier liegt ein unklarer, jedoch nicht unverdächtiger Befund vor.

Das weitere Vorgehen wird sich nach den Erläuterungen des Zytologen sowie dem übrigen frauenärztlichen Befund richten.

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Stand: 02/2011 diese Seite ausdrucken