Medizinische Themen  Vorgeburtliche Diagnostik  Mißbildungs-Ausschluß

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Die Entwicklung Ihres Kindes kann durch Ultraschall im Mutterleib sichtbar gemacht werden. Bestehen keine auffälligen Vorbefunde oder Krankheitssymptome, werden um die 10., 20. und 30. Schwangerschaftswoche solche Untersuchungen vom Arzt zu Lasten der Krankenkassen durchgeführt und im Mütterpass dokumentiert.

Zusätzliche Ultraschalluntersuchungen sind für das Kind zwar ungefährlich und medizinisch durchaus sinnvoll (so z.B. ein "Organ-Ultraschall" um die 16. bzw, 24. Schwangerschaftswoche zum Feststellung von normaler Organ- bzw. Herz-Entwicklung), werden aber aus Kostengründen nicht von den Kassen vergütet.

Sie müssen - falls ohne medizinische Indikation gewünscht - selbst bezahlt werden.

Dabei werden möglichst viele Organsysteme des Ungeborenen dargestellt (abhängig z. B. von der Lage des Kindes, Dicke der mütterlichen Bauchdecken und der Fruchtwassermenge).

Die Untersuchung ist viel umfangreicher als ein sogenanntes "Babyfernsehen", erfordert mehr Zeit und ist auch nur durch speziell ausgebildete Untersucher mit technisch besonders hochwertigen Ultraschallgeräten möglich.

Dr. Horbach ist im Besitz der Zulassung der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein zur Durchführung solcher Untersuchungen, die erst nach Prüfung und Genehmigung des entsprechenden Ultraschallgerätes erteilt wurde.

Keine Untersuchung kann jedoch die Aufdeckung jeglicher Mißbildung garantieren - das muß deutlich gesagt werden!

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Stand: 02/2011 diese Seite ausdrucken