IGEL (Individuelle GEsundheitsLeistungen)  Schwangerschaft  Ultraschall-Untersuchungen  zusätzliche Ultraschall-Untersuchungen in der Schwangerschaft

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Ab dem 01.01.2021 wurde die Strahlenschutzverordnung hinsichtlich der Vorschriften zur Anwendung des Ultraschalls in der Schwangerschaft präzisiert:

Ultraschalluntersuchungen von Ungeborenen sind ausschließlich nach Feststellung eines gesundheitlichen Nutzens für Mutter bzw. Ungeborenes erlaubt, sie bedürfen einer ärztlichen "Indikation".

Damit sind solche Untersuchungen durch nichtärztliches Personal wie medizin.-technische Assistenten/innen oder Hebammen grundsätzlich eine Ordnungswidrigkeit und können mit einem Bußgeld geahndet werden.
Auch das sog. Baby-Fernsehen ohne Überprüfung der zeitgerechten und anatomisch normalen Entwicklung des Ungeborenen ist nicht erlaubt!

Die im Rahmen der Mutterschaftsvorsorge immer durchzuführenden Ultraschalltermine in der ca. 10., 20. Und 30 Schwangerschaftswoche sowie evtl. notwendige zusätzliche Verlaufskontrollen bei festgestellten Auffälligkeiten oder begleitenden Erkrankungen der Mutter (Diabetes, Schwangerschaftsvergiftung etc.) sind ebenfalls vom Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung gedeckt.

In der Zeit dazwischen wird manche besorgte Mutter jedoch zur Ihrer Beruhigung eine weitere Kontrolle der kindlichen Entwicklung wünschen und somit die Zeit bis zur Geburt des Kindes zuversichtlicher und entspannter angehen können.

Da Ultraschall - trotz der o.g. Vorgaben der Strahlenschutzverordnung - weder eine "Strahlung" ist (sondern Schallwellen im nicht hörbaren Frequenzbreich) noch jemals ein schädlicher Effekt auf ungeborene Kinder medizinisch nachgewiesen wurde, wird kaum ein Frauenarzt einen entsprechenden Wunsch der Schwangeren ablehnen, wobei diese zusätzlichen Untersuchungen nicht der gesetzl. Krankenversicherung in Rechnung gestellt werden können, also privat bezahlt werden müssen.

Ziel der Untersuchung muss immer sein, die normale Entwicklung des Kindes zu dokumentieren (durch exakte Messungen von Körpermaßen und Darstellung einer normalen Anatomie), wenn dabei auch ein schönes Bild vom Profil oder gar ein 3-dimensionales Bild des Gesichtes gemacht werden können, ist das ein schöner "Nebeneffekt".

Sämtliche dabei gemachten Aufnahmen müssen per Gesetz mindestens 10 Jahre bei uns gespeichert werden und können Ihnen als digitale Bilder zur Verfügung gestellt werden (z.B. auf Ihr Mobiltelefon über eine entsprechende App.).

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Stand: 11/2020 diese Seite ausdrucken