Leistungen  Schwangerschaftskonflikt

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Die erschreckend hohe Zahl der Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland kann nicht damit erklärt werden, daß Frauen zu uninformiert über sichere Wege zur Verhütung seien bzw. diese nicht richtig anzuwenden in der Lage wären.

Der grundsätzliche Wunsch nach einem Kind ist etwas zutiefst Weibliches und Natürliches.

Die sozialen Folgen von Schwangerschaft und Mutterschaft hinsichtlich resultierender Abhängigkeit, finanzieller Belastung, beruflicher Karriere und gesellschaftlicher Anerkennung dagegen machen die Entscheidung für ein Kind zu einer der schwerwiegendsten im Leben der Frau.

Nicht selten mündet diese Zerrissenheit zwischen "Für" und "Wider" zum eigenen Kind in eine nur halbherzige Verhütung, in deren Folge eine "ungeplante" Schwangerschaft eintritt.

Sind es auch immer 2 Menschen, die ein Kind zeugen, so liegen die daraus folgenden Lasten jedoch nahezu vollständig auf Seiten der Frau!

Gerade wenn bei einer solchen "ungeplanten" Schwangerschaft die Unterstützung durch die Umgebung - insbesondere des Partners - fehlt, sind Verzweiflung und Kurzschlussreaktion unter Zeitdruck häufig die Folge.

Der Gesetzgeber hat seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Juni 1994 die juristische Regelung eines Schwangerschaftsabbruches neu gefasst:

Es ist nur noch die soziale Beratung der Schwangeren nachzuweisen, eine Zustimmung staatlicher oder anderer Instanzen ist nicht mehr notwendig – d.h. die betroffene Frau entscheidet alleine!

Die soziale Beratung zeigt nur Wege zur finanziellen Unterstützung im Falle der Fortsetzung der Schwangerschaft auf bzw. klärt die Frage, in welchem Maße Anspruch auf finanzielle Unterstützung im Falle eines Abbruches gewährt werden kann.

Dadurch ist die Entscheidungsfindung der betroffenen Frau nicht leichter geworden!

Ihnen bei dieser schweren Entscheidung zu helfen, ist die Aufgabe Ihres Frauenarztes.

Eine nicht wiedergutzumachende Kurzschlussreaktion muss ebenso vermieden werden wie das Hinauszögern eines Entschlusses über den medizinisch vertretbaren Zeitpunkt hinaus.

Je früher Sie Ihren Frauenarzt im Falle einer Konfliktschwangerschaft ansprechen, um so eingehender und besonnener kann darauf hingearbeitet werden, daß Sie Ihre Entscheidung in einer Weise treffen, die später nicht bereut werden muß.

Neben der fachärztlichen Feststellung des Schwangerschaftsalters, der Ausstellung einer entsprechenden Bescheinigung (die zur sozialen Beratung vorgelegt werden muss), ist auch die Feststellung Ihrer Blutgruppe (zur Vermeidung von Unverträglichkeiten bei späteren Schwangerschaften) unerläßlich und für Sie kostenlos.

Vertrauen Sie Ihrem Frauenarzt, er wird Sie auch in dieser Situation nicht alleine lassen!

In unserer Praxis werden keine Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt, jedoch werden wir Ihnen ggf. diesbezüglich menschliche wie fachliche Empfehlungen geben.

Darüberhinaus steht er jedoch auch für fachärztliche Kenntnisse und Verfahren, die in der Ausbildung zum Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe erworben werden.

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Stand: 02/2011 diese Seite ausdrucken