Allgemeine Hinweise  Dürfen wir Sie erinnern?

..............................................................................................................................

Gebärmutterhalskrebs ist durch regelmäßige Früherkennungs - Untersuchung mit Abstrich vom Muttermund in fast allen Fällen bereits in (noch ungefährlichen) Frühstadien erkennbar. Auch andere gut- wie bösartige Erkrankungen im weiblichen Unterleib bzw. in der weiblichen Brust werden vom Frauenarzt- nicht zuletzt mithilfe der modernen Ultraschalltechnik - entdeckt, lange bevor Sie Ihnen ernsthaft gefährlich werden oder gar Beschwerden machen.

Dies bedeutet, daß die mindestens einmal jährliche frauenärztliche Untersuchung für jede Frau (jeden Alters!) eine wertvolle und unerläßliche Maßnahme zum Erhalt der Gesundheit bedeutet.

Ein Jahr vergeht so schnell und oftmals wird der Vorsorge-Termin ohne böse Absicht vergessen.

Als besonderen Service bieten wir Ihnen deshalb an - falls Sie es wünschen - Sie nach Ablauf der vereinbarten Frist an diesen Termin zu erinnern. Da das ärztliche Standesrecht dies nur bei ausdrücklichem Wunsch des Patienten gestattet, unterzeichnen Sie ggf. einen entsprechenden Vermerk (an der Anmeldung erhältlich). Sie werden dann zum fälligen Zeitpunkt auf die verstrichene Zeit hingewiesen.

Ob Sie dann einen Untersuchungstermin vereinbaren - und wo Sie es tun - entscheiden Sie selbst.

Kontrollbedürftige Befunde werden von uns automatisch im Computer mit einem Erinnerungsvermerk gespeichert – nachdem Sie darüber informiert worden sind.

Zum gegebenen Zeitpunkt werden Sie dann von uns – telefonisch oder brieflich – über die fällige Kontrolluntersuchung informiert.

..............................................................................................................................
Stand: 02/2011 diese Seite ausdrucken