Allgemeine Hinweise  Versichertenkarte & Krankenschein

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Der Nachweis Ihrer Krankenversicherung muss von uns mit der Krankenkasse online durch Einlesen der Versichertenkarte bei jedem Besuch abgeglichen werden.

Eine Beratung per Telefon beziehungsweise per E-Mail ist möglich, wenn Sie bereits im laufenden Quartal Ihre Karte eingelesen hatten und Ihre Versicherungsdaten sich nicht geändert haben

Der Überweisungsschein Ihres Hausarztes oder eines anderen vorbehandelnden Kollegen gilt genauso und sollte unbedingt abgegeben werden, da oftmals wichtige Informationen oder Anfragen des vorbehandelnden Arztes darauf verzeichnet sind.

Haben Sie bitte Verständnis dafür, daß Rezepte zu Lasten Ihrer Krankenkasse nicht ohne vorliegenden Versicherungsnachweis (Überweisungsschein bzw. Karte) ausgestellt werden dürfen. In solchen Fällen erhalten Sie ein Privatrezept (das Sie zunächst beim Apotheker bezahlen müssen).

Nach Einreichen des Versicherungsnachweises stellen wir Ihnen dann gerne ein "Kassenrezept" aus, mit dem Sie beim Apotheker Ihr Geld zurückerhalten können.

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Stand: 02/2021 diese Seite ausdrucken